Alle medizinischen Leistungen (z. B. med. Fußpflege oder med. Gesichtsbehandlungen) können durch unsere Kosmetikerinnen durchgeführt werden
(unter Einhaltung aller notwendigen hygienischen Vorschriften)
Auch konventionelle kosmetische Behandlungen wie z. B. Permanent-Make-up dürfen im Institut angeboten werden. Bei diesen gelten jedoch bei uns die 3G-Regeln (geimpft, genesen oder getestet). Nur ein aktueller negativer Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, ist als Testnachweis erlaubt.
Ihr aesthesan-Team