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NEWS

AKTUELLE COVID-INFORMATIONEN (Stand Februar 2022)

Alle medizinischen Leistungen (z. B. med. Fußpflege oder med. Gesichtsbehandlungen) können durch unsere Kosmetikerinnen durchgeführt werden
(unter Einhaltung aller notwendigen hygienischen Vorschriften)

Auch konventionelle kosmetische Behandlungen wie z. B. Permanent-Make-up dürfen im Institut angeboten werden. Bei diesen gelten jedoch bei uns die 3G-Regeln (geimpft, genesen oder getestet). Nur ein aktueller negativer Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, ist als Testnachweis erlaubt.

Ihr aesthesan-Team